Freitag, 03 Sep 2010
 
 
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Gebühren und Beiträge PDF Drucken E-Mail
Die Beiträge sind jeweils i m V o r a u s am Anfang eines Quartals, Jahresbeiträge am 1.1. eines Jahres fällig.
Aus Rationalisierungsgründen können wir nur in begründeten Fällen von einer Einzugsermächtigung absehen.

In Ausnahmefällen kann Mitgliedern auf Antrag die Zahlung durch den Vorstand gestundet oder teilweise erlassen werden.(§9 Abs. 7 Satzung).

Gebühren (versch. Vorstandsbeschlüsse)
Aufnahmegebühr
Für Familienbeitrag gilt die Aufnahmegebühr einmal, sonst je Person

einmalig bei Eintritt

10,50 EUR
Tennisanlage Schlüsselpfand 10,00 EUR
Tennisanlage Gastspiel (Erhebung der Gebühr erfolgt durch Mitglied) pro Platz
5,00 EUR

Zur Erhaltung und Pflege der Tennisanlage leistet jedes Mitglied der Tennisabteilung 2 Std. Dienst pro Jahr.
Die Termine setzt die Abteilungsversammlung fest.

Ersatzweise pro Jahr

25,00 EUR

Grundbeitrag ab 1.1.2002 (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.4.2001)

1/4-jährlich 1/1-jährlich
Erwachsene ab 18 Jahren 10,50 EUR 42,00 EUR
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahren, Wehr-/Zivildienstleistende, Studenten 6,00 EUR 24,00 EUR
Familien (Partner und mind. 1 Kind) 22,50 EUR 90,00 EUR
Passiv
(Sie nehmen nicht am Sportangebot teil und möchten den Verein fördern)
6,00 EUR 24,00 EUR


Die folgenden Beiträge gelten zusätzlich zu den Grundbeiträgen. Die Zahlungsmodi sind wie bei den Grundbeiträgen.

Zusatzbeitrag (versch. Vorstandsbeschlüsse) 1/4-jährlich 1/1-jährlich
Tennis Erwachsene ab 18 Jahren 12,00 EUR 48,00 EUR
Tennis Wehr,/Zivildiensleistende, Studenten 7,80 EUR 31,20 EUR
Tanzen aktiv

Tanzen passiv (Sie nehmen nicht am Sportangebot teil
und möchten die Abteilung fördern)
13,80 EUR

4,50 EUR
55,20 EUR

18,00 EUR
Kursbeitrag (Vorstandsbeschluss) je Stunde
Mitglied
(Sie zahlen mindestens einen der Grundbeiträge)
1,50 EUR
Nicht Mitglied
(Sie zahlen keinen Grundbeitrag und sind nur für die Dauer eines Kurses versichert)
3,00 EUR


Für unsere Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kursgebühren sind am Beginn eines Kurses fällig.